• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Ordentliche Kündigung bei beharrlichem Leugnen einer Pflichtverletzung durch den Mieter

Die Nichtzahlung einer auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten zurückgehende titulierte Schadensersatzforderung des Vermieters stellt keine die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses berechtigende schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters dar, wenn dieser aufgrund einer festgestellten Vermögenslosigkeit nicht zahlen kann.

In dem beharrlichen Leugnen der Pflichtverletzung allerdings kann dann ein berechtigter Grund zur ordentlichen Kündigung liegen, wenn Umstände festgestellt werden können, die die Besorgnis des Vermieters begründen, der Mieter setze seine Obhutspflichtverletzung auch nach der rechtskräftigen Verurteilung fort.

Das entschied der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 13.4.2016. Im entschiedenen Fall kam der Mieter seinen Belüftungspflichten nicht nach, wobei erhebliche Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung auftraten.

QBS Keller GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Baumann-Str. 7
44805 Bochum

Telefon 0234 – 516 29-0
Telefax 0234 – 516 29-35

info@qbskeller.de
www.qbskeller.de