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Der Bundesrat hat am 12.10.2007 einem Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Heilberufen zugestimmt und damit eine Richtlinie des Europäischen Parlaments umgesetzt.

Die Richtlinie regelt u. a. Verfahren, mit denen Ausbildungen in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Es betrifft die Heilberufe, für deren Ausbildung der Bund zuständig ist (z. B. Arztberufe, Apothekerberufe, Physiotherapeutenberufe und Pflegeberufe) und soll ferner die Situation für Heilberufler verbessern.

Künftig wird das Berufs- und Ausbildungsrecht des Landes angewendet, in dem der Beruf ausgeübt wird. Grundsätzlich werden die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworbenen Berufsqualifikationen gegenseitig anerkannt. Es können jedoch in bestimmten Fällen Eignungsprüfungen verlangt werden. Bei erstmaliger Dienstleistungserbringung muss die Qualifikation der Leistungserbringer in den Berufen nachgewiesen werden.

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