• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung – sog. Sachbezüge -, müssen diese als "geldwerter Vorteil" versteuert werden.

Für 2008 gelten erstmals einheitliche Werte für die alten und neuen Bundesländer. Der Wert für Verpflegung beträgt 205 Euro (Frühstück 45 Euro, Mittag- und Abendessen je 80 Euro); der Wert für die Unterkunft 198 Euro im Monat.

Zahlen Arbeitnehmer für die Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft etwas dazu, ist nur die Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem gezahlten Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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Steuerberatungsgesellschaft

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