• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Zu Beginn der Pandemie konnten Ärzte ihre Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen litten, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankschreiben. Auch eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung konnte telefonisch für weitere 7 Kalendertage erfolgen. Diese Sonderregelung galt bis Ende Mai 2020, wurde aber im Oktober 2020 wieder eingeführt. Sie gilt auch weiterhin, allerdings zunächst befristet bis zum 31.3.2022.

QBS Keller GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Baumann-Str. 7
44805 Bochum

Telefon 0234 – 516 29-0
Telefax 0234 – 516 29-35

info@qbskeller.de
www.qbskeller.de