• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Mit einem beschlossenen Regierungsentwurf soll die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch aufgehoben werden. Damit soll zum einen erreicht werden, dass sich betroffene Frauen besser informieren können. Denn die Bereitstellung von Informationen insbesondere durch Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auch außerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs, stellt für sie eine wichtige Entscheidungshilfe dar. Ärzte müssen Frauen in dieser schwierigen Situation unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen gewährleisten, dass auch die Werbung für medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche zukünftig nur unter den strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes erlaubt ist. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt weiterhin gesetzlich verboten.

QBS Keller GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Baumann-Str. 7
44805 Bochum

Telefon 0234 – 516 29-0
Telefax 0234 – 516 29-35

info@qbskeller.de
www.qbskeller.de