• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Einwände gegen die Qualität der öffentlich-rechtlichen Programminhalte sowie andere Fragen der Programm- und Meinungsvielfalt können die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht in Frage stellen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Ziel des Rundfunkbeitrags ist es, eine staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Der Rundfunkbeitrag wird ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben.

QBS Keller GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Baumann-Str. 7
44805 Bochum

Telefon 0234 – 516 29-0
Telefax 0234 – 516 29-35

info@qbskeller.de
www.qbskeller.de