„Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 1.1.2024
Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wurde zum 1.1.2024 geändert. Im Wesentlichen sind die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu. Zum 1.1.2024 betragen die Regelsätze bei einem Nettoeinkommen des/der Unterhaltspflichtigen bis 2.100 €:
- 480 € für Kinder von 0 – 5?Jahren
- 551 € für Kinder von 6?– 11 Jahren
- 645 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
- 689 € für Kinder ab 18 Jahren.
Die Sätze steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
QBS Keller GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Josef-Baumann-Str. 7
44805 Bochum
Telefon 0234 – 516 29-0
Telefax 0234 – 516 29-35