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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ seit dem 1.1.2016

In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2016 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die Regelsätze betragen nun:

  • 335 € für Kinder von 0 – 5 Jahren,
  • 384 € für Kinder von 6 – 11 Jahren,
  • 450 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
  • 516 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.

Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de.

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